Ruhe in den eigenen vier Wänden finden
Da in unserer heutigen motorisierten Umwelt der allgemeine Lärmpegel zunimmt wird es immer wichtiger, in den eigenen vier Wänden Ruhe zu finden. Dazu ist es von großer Bedeutung, dass die Anforderungen an die Bauakustik eingehalten werden, d.h. dass der Trittschallschutz und der Luftschallschutz erfüllt sind.

Tritt- und Luftschallschutz

Es kommt leider immer wieder vor, dass bei der Errichtung von Wohnhäusern Baumängel auftreten. Dadurch können Schallbrücken, welche beispielweise auf nicht ordnungsgemäß verlegten Parkett/Laminatboden oder auf unzureichenden bzw. nicht vorhandenen Tritt- bzw. Luftschallschutz zurückzuführen sind, auftreten, welche in weiterer Folge zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen. Sofern die in den Regelwerken definierten Grenzwerte nicht eingehalten werden, können vom Bauträger/Verantwortlichen Sanierungsmaßnahmen eingefordert, oder auch finanzielle Entschädigungen, etwa durch Kaufpreisminderung, geltend gemacht werden.
Unser Unternehmen verfügt über entsprechend geschultes Personal (allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger), welches auf das Fachgebiet 20.30 (Bauakustik) spezialisiert ist und Sie gerne in Ihrem individuellen Fall untertützt.

  • Unsere Leistungen:

  • Bauakustische Messungen gem. ÖNORM EN ISO 140-7, 140-4, ISO 354
  • Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden gem. ÖNORM EN ISO 717-1, 717-2
  • Messung von Schallleistungspegel gem. ÖNORM EN ISO 3744 und ÖNORM EN ISO 3746
  • Akustische Messung von haustechnischen Anlagen gem. ÖNORM EN ISO 16032 und Betriebsanlagen
  • Schallimmissionsmessungen gem. ÖNORM S 5004
  • Psychoakustische Messungen und Analysen